Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HandsOn, Dolmetschservice für Gebärdensprache
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir das generische Femininum.
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Auftragnehmerin (HandsOn) und ihrer Auftraggeberin (Kundin), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin.
1.3. Die Auftragsbedingungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Auftraggeberin mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer des Auftragsverhältnisses.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Vertragsgrundlagen
2.1. Vor dem Vertragsschluss über den Dolmetscherservice übersendet die Auftragnehmerin an die Auftraggeberin einen Kostenvoranschlag. Der Auftrag zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin über den Dolmetscherservice kommt nur dann zu Stande, wenn der Vertrag von der Auftraggeberin zu den im Kostenvoranschlag genannten Bedingungen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bestätigt wurde.
2.2. Sollte nach der in Punkt 2.1. genannten Zeit keine schriftliche Bestätigung vorliegen, ist die Auftragnehmerin nicht länger verpflichtet, den Termin zu reservieren.
2.3. Die Verdolmetschung findet simultan statt.
2.4. Geldolmetscht wird von deutscher Lautsprache in deutsche Gebärdensprache (DGS) und von Deutscher Gebärdensprache in deutsche Lautsprache. Auf Anfrage kann in englische Lautsprache gedolmetscht werden.
2.5. Die Dolmetscherin hat bei jedem Einsatz, der über 3 Stunden geht, einen Anspruch auf Pausen. Diese sollte spätestens nach 2 Stunden Einsatz für mindestens 0,25 Stunden stattfinden.
2.6. Wir verpflichten uns, den Auftrag gemäß der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher zu erfüllen.
3. Honorarregelungen
2.
3.
3.1. Gebärdensprachdolmetscherinnen (GSD) unterliegen keiner Honorarverordnung. Sie sind in ihren Honorarverhandlungen grundsätzlich frei. Das für den Auftrag gültige Honorar ist dem Kostenvoranschlag zu entnehmen.
3.2. Bei Aufträgen im Arbeitsleben kann die Auftraggeberin eine Kostenbezuschussung bei dem Inklusionsamt beantragen. Die aktuell gültigen Zuschüsse müssen von der Auftraggeberin ggf. beim Inklusionsamt erfragt werden. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Zuschüsse für die Auftraggeberin zu beantragen oder diese bei der Beantragung zu unterstützen.
3.3. Sofern nicht anders geregelt, wird für die Dolmetsch-, Warte- und Fahrtzeit je angefangener halben Stunde auf eine halbe Stunde aufgerundet.
3.4. Fahrtzeit und Fahrtkosten werden vom Firmensitz bis zum Einsatzort und zurück abgerechnet. Sollte ein Termin voraus gehen oder folgen, werden die Fahrtzeit und Fahrtkosten gleichermaßen aufgeteilt.
3.5. Für den Arbeitseinsatz zwischen 22:00 – 06:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen erhöht sich das Honorar für Dolmetsch- und Wartezeit um 20 Prozent.
3.6. Zusätzliche Kosten können an die Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden. Dies wird im Kostenvoranschlag geregelt, soweit hierzu in diesen AGBs keine Regelung enthalten ist.
3.7. Die angefallenen Kosten sind innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
4. Umsatzsteuerregelung
3.
4.
4.1. Laut Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.02.2016 sind Gebärdensprachdolmetscherinnen von der Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2016 befreit, wenn sie die Voraussetzungen gem. § 4 Nr. 16 UStG erfüllen. Dies ist bei den Dolmetscherinnen der Auftragnehmerin der Fall.
4.2. Sollten Dolmetscherinnen außerhalb der Firma HandsOn an dem Einsatz beteiligt sein, gelten die für sie die jeweilig gültigen Umsatzsteuerregelungen.
5. Doppelbesetzung
3.
4.
5.
5.1.
Für Dolmetschereinsätze mit einer Dolmetschzeit über 60 Minuten wird eine Doppelbesetzung benötigt, also eine zweite Dolmetscherin
(Co-Dolmetscherin). Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, kann eine Doppelbesetzung auch bei Dolmetschereinsätzen von bis zu 60 Minuten erfolgen. Für die Erforderlichkeit einer
Doppelbesetzung sprechen im Zweifelsfall insbesondere folgenden Kriterien:
· Vier oder mehr Gesprächsteilnehmer (ausschließlich des Dolmetschenden)
· Fehlen einer Steuerungsmöglichkeit des Dolmetschenden zur Regelung von Pausen/Unterbrechungen während der Dolmetschzeit,
· Dolmetschen bei inner- wie außerbetrieblichen Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen und Lehrgängen mit einem Theorieanteil von mehr als 50
%.
· Erforderlichkeit einer hohen Qualität der Dolmetscherleistung (z.B. bei Sicherheitseinweisungen)
5.2. Bei einer Doppelbesetzung mit firmenexterner Co-Dolmetscherin rechnet jede Dolmetscherin Ihren Einsatz gegenüber der Auftraggeberin selbst ab. Die firmenexterne Gebärdensprachdolmetscherin ist selbst für ihre Honorarverhandlung verantwortlich; sie wird in diesen Fällen nicht als Subunternehmerin der Auftragnehmerin tätig.
5.3. Für eine externe Dolmetscherin wird keine Haftung von unserer Seite übernommen.
5.4. Sollte der unter Punkt 5.1. genannte Fall eintreten, übernehmen wir gerne die Suche nach einer Co-Dolmetscherin. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von EUR 10,00.
5.5. Gerne kann eine zweite Dolmetscherin von der Auftraggeberin gesucht werden. Für die Vorbereitung auf den Termin benötigen wir bis 2 Wochen vor dem Termin den Namen der beauftragten Dolmetscherin.
5.6. Falls sich für den Auftrag keine Doppelbesetzung finden lässt, können wir jederzeit von dem Auftrag zurücktreten. Wahlweise kann die Dolmetscherin nach eigenem Ermessen den Auftrag allein ausführen, hierfür fallen dann die doppelten Dolmetschkosten an.
6. Einsatzzeit
6.1. Als Einsatzzeit zählt: Dolmetschzeit, Fahrtzeit, Wegezeit, Wartezeit.
6.2. Je nach Einsatz kann die Einsatzzeit aus Punkt 6.1. um Vorbereitungszeit und Einrichtzeit (Onlinetermine) ergänzt werden. Dies wird im Kostenvoranschlag (Vertrag) geregelt.
6.3. Wie in Punkt 3.3. bereits erwähnt, wird die Einsatzzeit pro angefangener halben Stunde auf eine halbe Stunde aufgerundet.
6.4. Die gebuchte Zeit ist verbindlich, geht der Einsatz länger als veranschlagt, wird die reelle Einsatzzeit unter Berücksichtigung von Ziffer 6.3 in Rechnung gestellt.
6.5. Die Auftraggeberin hat keinen Anspruch, eine Verlängerung des Dolmetscheinsatzes zu fordern. Die Dolmetscherin hat jederzeit das Recht, zum Eigen- und Qualitätsschutz, die Verlängerung der Einsatzzeit abzulehnen.
6.6. Eine Verlängerung der gebuchten Einsatzzeit ist unter der Berücksichtig von Punkt 6.4. bis zu 0,5 Stunden ohne Aufschläge, siehe Punkt 6.8., möglich.
6.7. Sollte sich der Einsatz um mehr als 0,5 Stunden der gebuchten Einsatzzeit verlängern und die Dolmetscherin einen Anschlusstermin haben, steht es ihr frei selbst zu entscheiden, wie lange sie den Einsatz weiter ausüben kann.
6.8. Sollte sich der Einsatz um mehr als 0,5 Stunden der gebuchten Einsatzzeit verlängern und die Dolmetscherin keinen Anschlusstermin haben gelten folgende Regelungen (sofern die gebuchte Co-Dolmetscherin ebenfalls länger bleiben kann):
|
Verlängerte Zeiten |
Aufschlag in Prozent (auf zusätzliche Zeit) |
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Bis 0,5 Stunden |
Kein Aufschlag |
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Ab 0,5 – 1,0 Stunden |
15% Aufschlag |
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1,0 – 1,5 Stunden |
20% Aufschlag |
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1,5 – 2,0 Stunden |
30% Aufschlag |
6.9. Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur bis zu 2,0 Stunden möglich. Es liegt im Ermessen der Dolmetscherin, den Einsatz bereits während des Überziehungszeitraums abzubrechen.
7. Stornobedingungen
7.1. Wir bitten um Verständnis, dass bei kurzfristiger Absage des Termins von Ihrer Seite folgende Stornokonditionen gelten:
- Absage bis 1 Woche vor dem Dolmetscheinsatz keine Kosten
- Absage bis 5 Werktage vor dem Dolmetscheinsatz 50 %
- Absage bis 2 Werktage vor dem Dolmetscheinsatz 70 %
- kürzere Absage 100 %
7.2. Die unter Punkt 7.1. genannten Werktage sind Montag – Samstag
7.3. Sollten HandsOn bei Absage bereits Kosten für den Auftrag entstanden sein (z.B. Vorbereitung auf den Termin), können diese in voller Höhe der Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden.
8. Einsatz Dritter
8.1. Bei Aufträgen im künstlerischen Bereich behalten wir es uns vor, jederzeit noch eine Expertin zu Rat zu ziehen. Dies wird vorab mit der Auftraggeberin besprochen. Die Auftraggeberin muss die zusätzlichen Kosten, wie in Punkt 3.6. geregelt, übernehmen.
8.2. Als Nachwuchs förderndes Unternehmen werden unsere Dolmetscherinnen regelmäßig von Hospitations- oder Gebärdensprachdolmetschpraktikantinnen begleitet. Die Auftraggeberin wird vor dem Termin darüber informiert und kann eine Begleitung durch Praktikantinnen jederzeit ablehnen.
9. Haftungsausschluss
9.1. Für eventuelle Folgeschäden von Hör- und Sehfehlern aufgrund von visuellen und akustischen Unzulänglichkeiten beim Einsatz übernehmen wir keine Haftung.
10. Verpflichtung zur Bereitstellung von Vorbereitungsmaterial (VM)
10.1. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, sofern vertraglich nicht anders geregelt, der Auftragnehmerin bis spätestens 1 Woche vor dem Einsatz Vorbereitungsmaterial (VM) zukommen zu lassen.
10.2. Zum VM zählen u.a.: Tagesabläufe, Namens-/Teilnehmerinnenlisten, Präsentationen, Kontakte zu Rednerinnen. Je nach Auftrag können Punkte wegfallen oder hinzukommen.
10.3. Für das Durcharbeiten des VMs berechnen wir je nach Auftragsdauer, wie unter Punkt 3.6. genannt, folgende Zeiten:
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Veranstaltungsdauer |
Vorbereitungszeit |
|
Halbtags Termin (bis zu 4 Std.) |
1 Stunde |
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Tagesveranstaltung/Seminar/Weiterbildung |
2 Stunden |
10.4. Sollte das VM nach der in Punkt 10.1. angegebenen Zeitspanne eintreffen, berechnen wir - auf Grund des Mehraufwandes - einen Aufschlag auf die Dolmetscherzeit von 20% und die bereits veranschlagte Vorbereitungszeit.
11. Verpflichtung zur Bereitstellung von Vorbereitungsmaterial (VM) im künstlerischen Bereich
11.1. Die unter Punkt 10 aufgeführten Regelungen sind im künstlerischen Bereich nicht gültig.
11.2. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, sofern vertraglich nicht anders geregelt, der Auftragnehmerin bis 2 Wochen vor Einsatz Vorbereitungsmaterial (VM) zukommen zu lassen.
11.3. Als VM zählen: Theaterstücke, Videoaufnahmen von den Theaterstücken, Beschreibungen von Kunstwerken, musikalische Stücke)
11.4. Für das Durcharbeiten des VM berechnen wir, wie unter Punkt 3.6. genannt, eine Zeit von 15 Stunden. Diese Zeit beinhaltet das Einlesen in das Stück, Austausch/Abstimmung mit Co-Dolmetscherin bzgl. künstlerischer Sprache, das Üben der Verdolmetschung (alleine und mit Co.), sowie das Hinzuziehen einer tauben Expertin für den Feinschliff. (Siehe Punkt 8.1.)
11.5. Eine Stellprobe/Generalprobe zählt ebenfalls zum VM, wird aber separat abgerechnet, zzgl. Fahrtzeit und Fahrtkosten.
11.6. Sollte das VM nach der in Punkt 11.2. angegebenen Zeitspanne eintreffen, behalten wir uns vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
12. Ausfall des GSD
12.1. Sollte die Gebärdensprachdolmetscherin auf Grund von Krankheit oder höherer Gewalt an der Ausübung des Auftrages verhindert werden besteht kein Haftungsanspruch.
12.2. Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls werden wir uns bemühen eine Ersatzdolmetscherin zu finden, übernehmen aber keine Garantie, dass dies gelingt.
12.3. Sollte die Suche nach einer Ersatzdolmetscherin erfolgreich und diese firmenextern sein, müssten die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten (freie Preisgestaltung der Gebärdensprachdolmetscherinnen, Punkt 3.1.) von der Auftraggeberin übernommen werden.
12.4. Bereits angefallene Kosten werden bei in Punkt 12.1. genanntem Fall nicht berechnet.
13. Rücktrittsrecht des GSD
13.1. Die GSD kann von dem Auftrag auf Grund von Konzeptänderungen, Zeitverlängerungen, Co-Dolmetscherin (wenn vorher nicht bekannt), Änderungen bei kulturellen Veranstaltungen, Kundinnen, jederzeit ohne Anspruch auf Haftung zurücktreten, sei es im Vorfeld, vor Ort oder während des Einsatzes.
13.2. Im Falle eines Rücktritts der GSD sind wir bemüht, den Auftrag firmenintern neu zu besetzen. Es gelten in diesem Fall die unter Punkt 12.2., 12.3. und 12.4. genannten Bedingungen.
14. Nutzungsrecht
14.1. Die Auftraggeberin hat - ohne schriftliche Vereinbarung - kein Recht zur Aufzeichnung oder Nutzung von Bild-, Video- oder Tonmaterial der GSD.
14.2. Die Aufzeichnung, Nutzung und Speicherung von Daten zählt zu dem unter Punkt 3.6. genannten Bedingungen und werden im Vertrag geregelt.
14.3. Bei Terminen in der Öffentlichkeit, unter anderem mit der Presse, ist die Auftraggeberin verpflichtet, die unter Punkt 14.1. genannten Bedingungen durchzusetzen.
15. Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge werden von der Auftragnehmerin abgeführt. Für die Auftraggeberin fallen keine zusätzlichen Kosten an.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand zwischen den Parteien wird, soweit gesetzlich zulässig, Neustadt an der Aisch vereinbart.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGBs nicht berührt. Die Bestimmungen sind umzudeuten, sodass der ursprünglich damit verbundene Zweck erreicht wird.
Diese AGBs sind ohne Unterschrift gültig.
HandsOn, Dolmetschservice für Gebärdensprache, Schellert 11, 91413 Neustadt an der Aisch
Stand 23.03.2023
